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Initiative zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes

Auf der 32. Unesco-Generalversammlung wurde 2003 ein Abkommen über die Erhaltung bzw. den Schutz des immateriellen Kulturerbes beschlossen. Das Abkommen trat 2006 in Kraft, seither haben 178 Staaten die Konvention unterzeichnet.

Die österreichische Unesco-Kommission war sowohl für die Vorbereitung der Ratifizierung der Konvention, die 2009 von Österreich unterzeichnet wurde, als auch für die Erarbeitung des nationalen Verzeichnisses des immateriellen Kulturerbes in Österreich verantwortlich. Der Hauptzweck des internationalen Abkommens über das immaterielle Kulturerbe sind Erfassen und Dokumentieren des immateriellen Erbes und seine Bewusstmachung, wodurch das Verhältnis zum immateriellen Erbe und das Verständnis für die zahlreichen regionalen kulturellen Eigenarten und Kostbarkeiten im breiteren gesellschaftlichen Bewusstsein gestärkt werden sollen. Die nationalen Verzeichnisse zählen zu den wesentlichen Maßnahmen, mit denen die Unesco Kulturerbeträger zur Erhaltung und lebendigen Nutzung des Kulturerbes anzuregen versucht.

Anträge zur Aufnahme in das österreichische Unesco-Verzeichnis können nur von Gemeinschaften, Gruppen und bei Bedarf auch Einzelpersonen gestellt werden, die Träger des Erbes sind. Der Antrag zur Aufnahme der slowenischen Flur- und Hausnamen in Kärnten wurde 2010 von Vertretern der slowenischen Kulturvereine (Slowenische Kulturvereine Gorjanci, Planina und Trta sowie Jozi Pack) gestellt, die bis dahin bereits Landkarten mit lokalen Flur- und Hausnamen herausgegeben oder ihre Herausgabe in Vorbereitung hatten. Der Antrag wurde auch von Vertretern des Kulturvereins St. Margareten–Abtei, der Slowenischen Kulturvereine Bilka, Trta und Rož sowie der Interessengemeinschaft der Bauern aus Zell/Sele unterstützt.

Die Antragsteller haben neben der Basisbeschreibung der Durchführung und der Traditionsbewahrung in Vergangenheit und Gegenwart auch die Veränderungen und Faktoren aufzuzeigen, die die Tradition bedrohen können, vor allem aber sind Maßnahmen zur Erhaltung bzw. Pläne zur innovativen Vermittlung der Tradition an die jüngeren Generationen wesentlich.

Am 11. März 2010 wurden in der Spanischen Hofreitschule in Wien erstmals jene Traditionen bekanntgegeben, die in das Unesco-Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes in Österreich aufgenommen wurden. Neben 17 anderen Traditionen wurden auch die slowenischen Flur- und Hausnamen in Kärnten in das Verzeichnis aufgenommen.

Die Kommission ist überzeugt, dass die Eigenarten einer jeden von ihnen zur besseren Kenntnis der kulturellen Vielfalt und des lebendigen Erbes in Österreich beitragen.

Auszeichnung anlässlich des 10-jährigen Jubiläums

Die österreichische UNESCO-Kommission hat ausgewählte Beispiele guter Praxis mit einem besonderem Siegel ausgezeichnet. Die Slowenischen Haus- und Flurnamen sind neben zwei anderen Kärntner Projekten, unter den Ausgezeichneten.
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